Truckers Inn
Das Fahrerlager
HauptseiteAus-und WeiterbildungEure FotosForumKontaktImpressum
BerufsausbildungGrundqualifikationWeiterbildungKarriereInfo für Unternehmer
Grundqualifikation

Wer vor dem jeweiligen Stichtag (KOM-Fahrer-10.09.2008), (LKW-Fahrer-10.09.2009) seinen entsprechenden Führerschein bereits hatte, hat damit definitiv nichts zu tun und muss keinerlei Grundqualifikation erwerben.

Aber ACHTUNG!!!
Wer die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig beantragt, muss sie ggf. neu erwerben und gilt somit als Anfänger.

Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis erforderlich Besitz der entspechenden Fahrerlaubnis nicht erforderlich
 Nach Vollendung des 21. Lebensjahres
und im Rahmen der

Grundqualifikation zum gewerblichen Transport von Gütern und/oder Personen

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres
und im Rahmen einer Berufsausbildung als:
  • Berufskraftfahrer(in)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • oder einem entsprechend anerkannten, vergleichbaren Ausbildungsberuf
Praktische und theoretische Prüfung
vor der IHK erforderlich
 Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
(140 Stunden) und theoretische Prüfung
vor der IHK erforderlich

Das Datum des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation ist hier der Stichtag für die erforderliche Weiterbildung.

Fragen zur Grundqualifikation
Vorname
Nachname
E-Mail
Kommentare
Bitte geben Sie den Bestätigungscode ein, den Sie auf dem Bild sehen*
 
Bild neu laden

HauptseiteAus-und WeiterbildungEure FotosForumKontaktImpressum